Rechtsprechung
LG Heidelberg, 28.06.2018 - 5 S 40/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
Duldungspflicht hinsichtlich des Einbaus von Rauchwarnmeldern in der Mietwohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Duldungspflicht der Mieter bzgl. des Einbaus von Rauchwarnmeldern mit Übertragung von Informationen mittels Funkwellen als Modernisierungsmaßnahmen
Verfahrensgang
- AG Heidelberg, 06.10.2017 - 25 C 236/14
- LG Heidelberg, 28.06.2018 - 5 S 40/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 13.09.2016 - VII ZR 17/14
Zivilprozess: Gegenstandslosigkeit der Abweisung eines Hilfsantrages nach der …
Auszug aus LG Heidelberg, 28.06.2018 - 5 S 40/17
Ist dieser Punkt nicht mehr Gegenstand des Rechtsstreits im Berufungsrechtszug, so kommt ungeachtet der unzureichenden Begründung auch eine Verwerfung der Berufung insoweit nicht mehr in Betracht (BGH NJW 2017, 1180).Nach §§ 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG ist zugleich mit der Streitwertfestsetzung für die Berufungsinstanz auch die Festsetzung des Amtsgerichts entsprechend zu ändern, da eine Entscheidung über den Hilfsantrag mithin nicht im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG ergangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.09.2016 - VII ZR 17/14 -, Abs.Nr. 18 [insoweit in NJW 2017, 1180 nicht veröffentlicht]).
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus LG Heidelberg, 28.06.2018 - 5 S 40/17
%(4) Kein anderes Ergebnis ergibt sich, wenn man die Grundrechte der Beklagten auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG NJW 1984, 419) und Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) in den Blick nimmt. - BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 216/14
Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter: Duldungspflicht des Mieters …
Auszug aus LG Heidelberg, 28.06.2018 - 5 S 40/17
Es entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 2015, 2487; BGH NJW 2015, 2488), der das Amtsgericht gefolgt ist und von der abzuweichen auch die Kammer keinen Anlass sieht, dass der Einbau von Rauchwarnmeldern eine Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 555b Nr. 4 bis 6 BGB ist, und zwar auch dann, wenn der Mieter die Wohnung bereits mit eigenen Geräten ausgestattet hat.
- BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 326/10
Vermieter hat Anspruch auf Einbau von funkbasierten Ablesegeräten
Auszug aus LG Heidelberg, 28.06.2018 - 5 S 40/17
Indem die Ergebnisse des Selbsttests außerhalb der Wohnung empfangen werden können, ist eine Auswertung der Prüfergebnisse und ihre Dokumentation aber ohne Betreten der Wohnung möglich, mithin schneller, günstiger und ohne dass die Mieter jeweils anwesend sein müssten (vgl. für Verbrauchserfassungsgeräte die Rechtsprechung der Kammer in WuM 2011, 14, bestätigt durch BGH NJW 2011, 3514). - BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 290/14
Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter: Duldungspflicht des Mieters …
Auszug aus LG Heidelberg, 28.06.2018 - 5 S 40/17
Es entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 2015, 2487; BGH NJW 2015, 2488), der das Amtsgericht gefolgt ist und von der abzuweichen auch die Kammer keinen Anlass sieht, dass der Einbau von Rauchwarnmeldern eine Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 555b Nr. 4 bis 6 BGB ist, und zwar auch dann, wenn der Mieter die Wohnung bereits mit eigenen Geräten ausgestattet hat. - BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 1273/91
Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip durch Versagung von …
Auszug aus LG Heidelberg, 28.06.2018 - 5 S 40/17
Dazu gehören auch mögliche Gefährdungen von Leben und Gesundheit, die im Hinblick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG mit besonderer Sorgfalt zu prüfen sind (BVerfG NJW 1992, 1378 zu § 541b BGB a.F. für die ernsthafte Möglichkeit einer durch die Räumung während der Modernisierung verursachten Hirnblutung). - BGH, 16.10.2007 - VIII ZB 26/07
Verwerfung der Berufung bei Nichterreichen der Berufungssumme in der …
Auszug aus LG Heidelberg, 28.06.2018 - 5 S 40/17
Zwar muss diese bereits mit dem Teil der beantragten Abänderung, die in prozessordnungsgemäßer Weise begründet wurde, erreicht werden (vgl. BGH MDR 2008, 225), sodass der Wert der mit Abweisung des Hilfsantrags verbundenen Beschwer von 280 Euro trotz grundsätzlich geltenden Additionsgebots (dazu BGH NJW-RR 1999, 1157) unberücksichtigt bleiben muss. - BGH, 18.06.1998 - IX ZR 389/97
Umfang der Berufungsbegründung bei mehrfacher Begründung der Klageabweisung
Auszug aus LG Heidelberg, 28.06.2018 - 5 S 40/17
Auch die abschließende allgemeine Bezugnahme auf Vorbringen erster Instanz genügt nicht (BGH NJW 1998, 3126 m.w.N.). - LG Heidelberg, 19.11.2010 - 5 S 34/10
Duldungspflicht eines Mieters bzgl. eines Austauschs eines bestehenden …
Auszug aus LG Heidelberg, 28.06.2018 - 5 S 40/17
Indem die Ergebnisse des Selbsttests außerhalb der Wohnung empfangen werden können, ist eine Auswertung der Prüfergebnisse und ihre Dokumentation aber ohne Betreten der Wohnung möglich, mithin schneller, günstiger und ohne dass die Mieter jeweils anwesend sein müssten (vgl. für Verbrauchserfassungsgeräte die Rechtsprechung der Kammer in WuM 2011, 14, bestätigt durch BGH NJW 2011, 3514). - BGH, 14.04.1999 - IV ZR 253/98
Bemessung des Gegenstandswerts bei Haupt- und Hilfsantrag
Auszug aus LG Heidelberg, 28.06.2018 - 5 S 40/17
Zwar muss diese bereits mit dem Teil der beantragten Abänderung, die in prozessordnungsgemäßer Weise begründet wurde, erreicht werden (vgl. BGH MDR 2008, 225), sodass der Wert der mit Abweisung des Hilfsantrags verbundenen Beschwer von 280 Euro trotz grundsätzlich geltenden Additionsgebots (dazu BGH NJW-RR 1999, 1157) unberücksichtigt bleiben muss. - BGH, 26.03.2009 - I ZR 54/08
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- LG Köln, 08.11.2001 - 1 S 57/01